Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Der vereinbarte Mietzins, die Kosten der Zutaten und ggf. die Fahrtkosten sowie die Personalkosten und jegliche weiteren Dienstleistungen und Services müssen spätestens 3 Werktage nach Erhalt der Rechnung auf dem Empfängerkonto eingegangen sein - d. h. zahlbar sofort ohne Abzug.
Abweichende Zahlungsvereinbarung nur nach schriftlicher Absprache.
- Nach Abschluß des Vertrags (mündlich wie schriftlich) ist eine schriftliche Kündigung seitens des Mieters bis 90 Tage vor Erfüllungsdatum möglich. In diesem Fall hat der Mieter zur Abgeltung des Verwaltungskostenaufwands 10 % des vereinbarten Entgelts zu entrichten. Hält der Mieter die Frist nicht ein, ist er zur Zahlung von 50 % der vereinbarten Gesamtkosten verpflichtet. Bei einer Kündigung bis 7 Tage vor dem Erfüllungstag sind 100 % der vereinbarten Gesamtkosten fällig. Die Basis der Personalarbeitsstunden beträgt 8 Stunden pro Person.
- Wird nichts Weiteres vereinbart, so liegt die maximale Mietdauer bei 24 Stunden.
- Die Kosten des Transports der Bar und ggf. der Zusatzpakete sind erst ab dem 5. Kilometer vom Mieter zu tragen. Sie werden von Mojitorent mit € 0,75 pro Kilometer in Rechnung gestellt.
- Für vom Mieter verursachte Schäden an den Mietsachen hat der Mieter Schadenersatz zu leisten. Beschädigte Gläser werden mit € 3,- pro Stück; Tischhussen mit nicht entfernbaren Flecken oder Brandlöchern mit dem Doppelten des Mietpreises in Rechnung gestellt.
- Jegliche Serviceleistungen und Absprachen welche für den Erfüllungsort SILO in Hilden von Mojitorent angeboten werden unterliegen den o. g. Bedingungen.
- Bei Nichteinhaltung der o. g. Zahlungskonditionen behält sich Mojitorent vor, jegliche Dienstleistung, egal ob im Silo oder an anderen Erfüllungsorten, diese einseitig zu unterlassen. Dies bedarf keiner schriftlichen Kommunikation. Schadensersatzansprüche sind nicht möglich.
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